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   OLG Saarbrücken, 08.03.2021 - Ss 72/2020 (2/21), Ss 72/20 (2/21)   

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https://dejure.org/2021,5208
OLG Saarbrücken, 08.03.2021 - Ss 72/2020 (2/21), Ss 72/20 (2/21) (https://dejure.org/2021,5208)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.03.2021 - Ss 72/2020 (2/21), Ss 72/20 (2/21) (https://dejure.org/2021,5208)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. März 2021 - Ss 72/2020 (2/21), Ss 72/20 (2/21) (https://dejure.org/2021,5208)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Volksverhetzung, Beleidigung, Verwendung des Judensterns

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 130 Abs 3 StGB, § 185 StGB
    Volksverhetzung und Beleidigung: Verwendung des "Judensterns" unter Ersetzung des Worts "Jude" durch die Wörter "nicht geimpft" und "AFD Wähler" sowie "SUV Fahrer" und "Islamophob"

  • JurPC

    Volksverhetzung durch Eintrag im Facebook-Profil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erfüllung des Tatbestands der Volksverhetzung durch Verwendung des Judensterns und Ersetzung des Begriffs 'Jude'

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Judenstern und Impfgegner: Keine Volksverhetzung, keine Beleidigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ersetzung des Worts "Jude" in Judenstern mit "nicht geimpft", "AFD Wähler", "SUV Fahrer" und "Islamophop" nicht wegen Volksverhetzung oder Beleidigung strafbar - Zulässige Instrumentalisierung des Judensterns zwecks kritischer Auseinandersetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 209
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2021 - Ss 72/20
    Das Amtsgericht hat jedenfalls die Eignung der festgestellten Äußerung der Angeklagten zur Störung des öffentlichen Friedens, die in der hier allenfalls vorliegenden Tatbestandsvariante des Verharmlosens - anders als in den Fällen der Billigung und der Leugnung, in denen die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens indiziert ist - eigens festzustellen ist (vgl. BVerfG NJW 2018, 2861 ff. - juris Rn. 23; OLG Celle, Beschl. v. 16.08.2019 - 2 Ss 55/19, juris Rn. 39), entgegen der Auffassung der Revision mit Recht verneint.

    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat in dem vom Amtsgericht in dem angefochtenen Urteil in Bezug genommenen Kammerbeschluss vom 22.06.2018 (1 BvR 2083/15, NJW 2018, 2861 ff. und juris) im Lichte des Grundrechts der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) einschränkende Anforderungen für das Tatbestandsmerkmal der Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens aufgestellt.

    Vielmehr sind von ihr selbst offensichtlich anstößige, abstoßende und bewusst provozierende Äußerungen gedeckt, die wissenschaftlich haltlos sind und das Wertfundament unserer gesellschaftlichen Ordnung zu diffamieren suchen (vgl. BVerfG NJW 2018, 2861 ff., juris Rn. 29).

  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2021 - Ss 72/20
    aaa) Da die Beleidigung grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt wird (§ 194 Abs. 1 Satz 1 StGB), ein Strafantrag aber nicht gestellt wurde, kämen als Verletzte einer Strafverfolgung von Amts wegen gemäß § 194 Abs. 1 Satz 2 StGB nur solche Personen in Betracht, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wegen ihrer jüdischen Abstammung verfolgt wurden und Teil der inländischen Bevölkerung sind (vgl. BGHSt 40, 97 ff., juris Rn. 28; Schönke/Schröder/Eisele/Schittenhelm, StGB, 30. Aufl., § 194 Rn. 5).

    Denn auch in diesem Fall sind die Äußerung und ihre Begleitumstände nicht geeignet, das Verfolgungsschicksal der betroffenen Juden, welches Teil ihrer persönlichen Würde ist (vgl. BGHZ 75, 160, 162 f.; BGHSt 40, 97 ff., juris Rn. 31), verächtlich zu machen.

    Am Gebrauch von das Verfolgungsschicksal der Juden unter der Herrschaft des Nationalsozialismus herabwürdigenden Formulierungen, etwa der Verwendung von Ausdrücken wie "Gaskammermythos", "astronomische Zahlen" (vgl. BGHSt 40, 97 ff., juris Rn. 31) oder "Ausschwitzlüge" (vgl. BVerfGE 90, 241 ff.; BayObLG NStZ 1997, 283 ff.), fehlt es ebenso wie an hierauf hindeutenden Begleitumständen der Äußerung, etwa einer öffentlichen Bezichtigung der Lüge (vgl. BGHSt 75, 160 ff.).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2021 - Ss 72/20
    Dass der Verletzte als Nachkomme der unmittelbar Betroffenen beleidigt wurde - was die Rechtsprechung für die heute in der Bundesrepublik Deutschland lebenden, erst nach 1945 geborenen Juden beim Leugnen der unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Massenmorde an der jüdischen Bevölkerung angenommen hat (vgl. BVerfGE 90, 241 ff.; BGHZ 75, 160 ff.) - genügt für eine Strafverfolgung von Amts wegen mithin nicht (vgl. Schönke/Schröder/Eisele/Schittenhelm, a. a. O.; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 194 Rn. 17).

    Am Gebrauch von das Verfolgungsschicksal der Juden unter der Herrschaft des Nationalsozialismus herabwürdigenden Formulierungen, etwa der Verwendung von Ausdrücken wie "Gaskammermythos", "astronomische Zahlen" (vgl. BGHSt 40, 97 ff., juris Rn. 31) oder "Ausschwitzlüge" (vgl. BVerfGE 90, 241 ff.; BayObLG NStZ 1997, 283 ff.), fehlt es ebenso wie an hierauf hindeutenden Begleitumständen der Äußerung, etwa einer öffentlichen Bezichtigung der Lüge (vgl. BGHSt 75, 160 ff.).

  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 140/78

    Ansprüche einzelner Personen bei Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2021 - Ss 72/20
    Dass der Verletzte als Nachkomme der unmittelbar Betroffenen beleidigt wurde - was die Rechtsprechung für die heute in der Bundesrepublik Deutschland lebenden, erst nach 1945 geborenen Juden beim Leugnen der unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Massenmorde an der jüdischen Bevölkerung angenommen hat (vgl. BVerfGE 90, 241 ff.; BGHZ 75, 160 ff.) - genügt für eine Strafverfolgung von Amts wegen mithin nicht (vgl. Schönke/Schröder/Eisele/Schittenhelm, a. a. O.; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 194 Rn. 17).

    Denn auch in diesem Fall sind die Äußerung und ihre Begleitumstände nicht geeignet, das Verfolgungsschicksal der betroffenen Juden, welches Teil ihrer persönlichen Würde ist (vgl. BGHZ 75, 160, 162 f.; BGHSt 40, 97 ff., juris Rn. 31), verächtlich zu machen.

  • OLG Celle, 16.08.2019 - 2 Ss 55/19

    Positive Feststellung der Eignung von Handlungen zur Störung des öffentlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2021 - Ss 72/20
    Das Amtsgericht hat jedenfalls die Eignung der festgestellten Äußerung der Angeklagten zur Störung des öffentlichen Friedens, die in der hier allenfalls vorliegenden Tatbestandsvariante des Verharmlosens - anders als in den Fällen der Billigung und der Leugnung, in denen die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens indiziert ist - eigens festzustellen ist (vgl. BVerfG NJW 2018, 2861 ff. - juris Rn. 23; OLG Celle, Beschl. v. 16.08.2019 - 2 Ss 55/19, juris Rn. 39), entgegen der Auffassung der Revision mit Recht verneint.
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2021 - Ss 72/20
    Soweit es sich um Äußerungen im politischen Meinungskampf oder um Beiträge zur öffentlichen geistigen Auseinandersetzung handelt, müssen hierbei die Gesichtspunkte und Maßstäbe, mit deren Hilfe der Inhalt der Äußerung ermittelt wird, mit Art. 5 Abs. 1 GG vereinbar sein; unzulässig ist danach eine weite Auslegung im Interesse eines wirksamen Ehrenschutzes und das Abstellen auf den flüchtigen Leser (vgl. BVerfGE 43, 130 ff.; Schönke/Schröder/Eisele/Schittenhelm, a. a. O., § 185 Rn. 8a).
  • BVerfG, 28.03.2017 - 1 BvR 1384/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2021 - Ss 72/20
    Zudem müssen straffreie Deutungsvarianten mit einer überzeugenden Begründung ausgeschlossen werden können (vgl. BVerfG NJW-RR 2017, 1001 f., juris Rn. 17 m. w. N.; Schönke/Schröder/Eisele/Schittenhelm, a. a. O., § 185 Rn. 8).
  • BGH, 12.09.2019 - 4 StR 146/19

    Revisionsbegründung (Ermittlung des Angriffsziels durch Auslegung);

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2021 - Ss 72/20
    Der Unrechtsgehalt der Tat muss ohne Rücksicht auf die dem Eröffnungsbeschluss bzw. - wie hier - dem an dessen Stelle tretenden Strafbefehl (vgl. KK-StPO/Maur, 8. Aufl., § 408 Rn. 6 m. w. N.) zugrunde gelegte Bewertung ausgeschöpft werden, soweit keine rechtlichen Gründe entgegenstehen (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.2018 - 2 StR 253/18, juris Rn. 5; Urt. v. 12.09.2019 - 4 StR 146/19, juris Rn. 19; KK-StPO/Ott, a. a. O., § 260 Rn. 17; KK-StPO/Kuckein/Ott, a. a. O., § 264 Rn. 27 f.).
  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 253/18

    Gegenstand des Urteils (Umfang der Kognitionspflicht)

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2021 - Ss 72/20
    Der Unrechtsgehalt der Tat muss ohne Rücksicht auf die dem Eröffnungsbeschluss bzw. - wie hier - dem an dessen Stelle tretenden Strafbefehl (vgl. KK-StPO/Maur, 8. Aufl., § 408 Rn. 6 m. w. N.) zugrunde gelegte Bewertung ausgeschöpft werden, soweit keine rechtlichen Gründe entgegenstehen (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.2018 - 2 StR 253/18, juris Rn. 5; Urt. v. 12.09.2019 - 4 StR 146/19, juris Rn. 19; KK-StPO/Ott, a. a. O., § 260 Rn. 17; KK-StPO/Kuckein/Ott, a. a. O., § 264 Rn. 27 f.).
  • BayObLG, 17.12.1996 - 2St RR 178/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.03.2021 - Ss 72/20
    Am Gebrauch von das Verfolgungsschicksal der Juden unter der Herrschaft des Nationalsozialismus herabwürdigenden Formulierungen, etwa der Verwendung von Ausdrücken wie "Gaskammermythos", "astronomische Zahlen" (vgl. BGHSt 40, 97 ff., juris Rn. 31) oder "Ausschwitzlüge" (vgl. BVerfGE 90, 241 ff.; BayObLG NStZ 1997, 283 ff.), fehlt es ebenso wie an hierauf hindeutenden Begleitumständen der Äußerung, etwa einer öffentlichen Bezichtigung der Lüge (vgl. BGHSt 75, 160 ff.).
  • LG Aachen, 18.08.2022 - 60 Qs 16/22

    Judenstern, ungeimpft, Facebook, Gruppenbild, Volksverhetzung

    Die Verwendung eines "Judensterns" unter Ersetzung des Wortes "Jude" durch das Wort "ungeimpft" in einem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil erfüllt als Beitrag zur öffentlich geistigen Auseinandersetzung ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht den Tatbestand des Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 StGB (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.03.2021 - Ss 72/2020 (2.

    Die Verwendung eines "Judensterns" unter Ersetzung des Wortes "Jude" durch das Wort "nicht geimpft" in einem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil erfüllt als Beitrag zur öffentlich geistigen Auseinandersetzung ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht den Tatbestand des Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 StGB (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.03.2021 - Ss 72/2020 (2/21) -, juris; Fischer StGB, 69. Aufl. 2022, § 130 Rn. 27).

  • OLG Braunschweig, 07.09.2023 - 1 ORs 10/23

    Judenstern; Ungeimpft-Stern; Volksverhetzung; öffentlicher Frieden;

    Dadurch, dass das Amtsgericht zugleich auf verschiedene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie das Urteil des OLG Saarbrücken vom 8. März 2021 (Ss 72/20 (2/21), juris, Rn. 22ff.) verweist, bringt es jedoch - wenn auch knapp - seine rechtliche Würdigung zum Ausdruck, dass das festgestellte Verhalten des Angeklagten nicht geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören.

    Die Verwendung eines "Judensterns" unter Ersetzung des Wortes "Jude" durch die Worte "nicht geimpft" in einem Facebook-Profil - mag dieses auch öffentlich zugänglich gewesen sein, was das Amtsgericht nicht festgestellt hat - erfüllt als Beitrag zur öffentlich geistigen Auseinandersetzung ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht den Tatbestand der Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 8. März 2021, Ss 72/2020 (2/21), juris).

  • KG, 11.05.2023 - 121 Ss 124/22

    Volksverhetzung: Veröffentlichung eines sog. "Judensterns" mit Aufschrift

    Es kann dahinstehen, ob der Angeklagte eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art im Sinne des § 130 Abs. 3 StGB verharmlost hat, weil mit der Verwendung des "Judensterns" in Verbindung mit der Inschrift "Nicht geimpft" die systematische Ermordung von sechs Millionen Juden während der Herrschaft des Nationalsozialismus bagatellisiert werde (vgl. BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 205 StRR 240/20 - [juris-Rdn. 8]; die gegen das Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.09.2021 - 1 BvR 1787/20 - [juris]; LG Würzburg NStZ-RR 2022, 242 f.; LG Köln, Beschluss vom 4. April 2022 - 113 Qs 6/22 - [juris-Rdn. 15]; AG Saarbrücken, Urteil vom 30. Juli 2020 - 126 Cs 26 Js 1453/19 (205/20) -, BeckRS 2020, 43494 [Rdn. 28]), oder ob nur ein Nachteil der ungeimpften Bevölkerung durch die eingeschränkte Teilnahme am öffentlichen Leben gegenüber den Geimpften überzogen dramatisiert wird, was eine Anerkennung des Leids der Juden im Nationalsozialismus voraussetze (vgl. LG Aachen, Beschluss vom 18. August 2022 - 60 Qs 16/22 - [juris]; Hoven/Obert NStZ 2022, 331, 334), beziehungsweise sich die Nutzung des Judensterns nicht konkret auf den Völkermord an den Juden und damit nicht auf eine Handlung nach § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches beziehe (vgl. AG Clausthal-Zellerfeld, Urteil vom 1. August 2022 - 3 Cs 801 Js 35154/21 - [juris]; wohl auch Fischer, StGB 70. Auflage, § 130 Rdn. 27; offengelassen: OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. März 2021 - Ss 72/2020 [2/21] - [juris]).
  • OLG Oldenburg, 16.10.2023 - 1 ORs 46/23

    Judenstern; Ungeimpft; Völkermord; Holocaust; Polizeiverordnung; Verharmlosung

    Dem lasse sich aber entgegenhalten, dass bei einer meinungsäußerungsfreundlichen Interpretation des von dem Angeklagten verfassten Postings nach Maßgabe der Wechselwirkungslehre des Bundesverfassungsgerichts eben auch überspitzt-polemische Formulierungen hingenommen werden müssten (Hoven/Obert, NStZ 2022, 331, 334), die sich außerhalb einer strafrechtlichen Bewertung sicherlich als stillos, unangemessen und auch geschmackslos darstellten (BVerfG, Beschluss v. 05.02.1998, 1 BvR 410/95; OLG Saarbrücken, Urteil v. 08.03.2021, Ss 72/20 Rz. 21).
  • BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23

    Voraussetzungen des § 130 Abs. 3 StGB in der Tatbestandsvariante des

    Ob dies der Fall ist, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände festzustellen, bei der insbesondere die Art, der Inhalt, die Form und das Umfeld der Äußerung zu berücksichtigen sind, aber auch - je nach den Umständen des Einzelfalls - die Stimmungslage in der Bevölkerung und die politische Situation eine Rolle spielen können (OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.03.2021, Ss 72/2020 (2/21), zitiert nach juris, dort Rdn. 21).
  • LG Köln, 04.04.2022 - 113 Qs 6/22

    Judenstern, ungeimpft, Volksverhetzung, Anbringen an Pkw

    Jede weitere Gleichstellung von Covid-19-Schutzmaßnahmen mit der Shoah ist deshalb geeignet, Bestätigung für die selbstempfundene Situation der Entrechtung und damit Rechtfertigung für den gewaltsamen Widerstand zu liefern und so den öffentlichen Frieden zu gefährden (ebenso für das oben beschriebene Plakat BayObLG, Beschluss vom 25.06.2020, 205 StRR 240/20, Rn. 5 - juris; ablehnend für auf einem öffentlich einsehbaren Facebook-Profil gepostete Bilder von sogenannten "Judensternen" mit den Aufschriften "nicht geimpft", "AFD Wähler", "SUV Fahrer" und "Islamophob" Saarländisches OLG, Urteil vom 08.03.2021, Ss 72/2020 (2/21), Rn. 22 ff. - juris).
  • AG Plön, 23.05.2023 - 32 Ds 5 OJs 9/21
    Ob dies der Fall ist, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände festzustellen, bei der insbesondere die Art, der Inhalt, die Form und das Umfeld der Äußerung zu berücksichtigen sind, aber auch - je nach den Umständen des Einzelfalls - die Stimmungslage in der Bevölkerung und die politische Situation eine Rolle spielen können (vgl. OLG Saarbrücken Urt. v. 8.3.2021 - Ss 72/20, BeckRS 2021, 4322).

    Eine darüber hinausgehende Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens vermögen diese Umstände jedoch nicht herzuleiten (vgl. OLG Saarbrücken Urt. v. 8.3.2021 - Ss 72/20, BeckRS 2021, 4322 Rn. 22, beck-online).

  • BayObLG, 02.08.2023 - 203 StRR 287/23

    Volksverhetzung - Verharmlosen des Holocaust

    Ob dies der Fall ist, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände festzustellen, bei der insbesondere die Art, der Inhalt, die Form und das Umfeld der Äußerung zu berücksichtigen sind, aber auch je nach den Umständen des Einzelfalls die Stimmungslage in der Bevölkerung und die politische Situation eine Rolle spielen können (OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.03.2021, Ss 72/2020 (2/21), juris, Rn. 21).
  • LG Regensburg, 09.09.2022 - 5 Qs 157/22

    Notwendige Verteidigung; Schwierigkeit der Rechtslage wegen divergierender

    Jedenfalls im Hinblick auf das Profilbild, auf dem der gelbe Stern mit der Aufschrift "Ungeimpft" abgebildet war, liegen mit den verteidigerseits zitierten Urteilen des BayObLG und des OLG Saarbrücken (vgl. BayObLG, Beschluss vom 25.06.2020, 205 StRR 240/20; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 8. März 2021, Ss 72/2020 (2/21)) aktuelle, divergierende Entscheidungen hinsichtlich der Strafbarkeit als Volksverhetzung nach § 130 StGB vor, ohne dass bislang der Bundesgerichtshof dazu entschieden hat.
  • AG Pirna, 19.09.2022 - 212 Ds 378 Js 111/22
    Meinungsäußerungen zur Störung des öffentlichen Friedens sind, wenn sie über die Überzeugungsbildung hinaus mittelbar auf Realwirkung angelegt sind und etwa in Form von Appellen zum Rechtsbruch, aggressive Emotionalisierung oder durch Herabsetzung von Hemmschwellen rechtsgutgefährdender Folgen unmittelbar auslösen können (siehe OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.03.2021, Aktenzeichen: Ss 72/2020, Juris, Rand-Nr. 21 m.w.N.).
  • KG, 13.02.2023 - 121 Ss 140/22

    Volksverhetzung durch Verharmlosen der NS-Verbrechen im Zusammenhang mit

  • AG Köln, 15.02.2022 - 524 Cs 40/22
  • LG Berlin, 12.05.2022 - 231 Js 2702/21
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